Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung / Reservierungsbestätigung des Hotels gegenüber dem GAST ( im Verlauf Kunde genannt ) zustande.

    Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestand teil.

    Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotel und Haus Worch insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Appartements, Dachgeschoßfewo und anderen Räumlichkeiten des Hotels (z.B. das Restaurant Graf Luckner, sowie Seminarräume etc.), sowie etwaige Dienstleistungen (z.B. Verkauf von Speisen und Getränken).

    Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

    Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder vorn Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

    Nur schriftliche Vereinbarungen / Buchungen mit beiderseitiger schriftlichen Bestätigung sind für beide Seiten bindend.

    Das Hotel empfiehlt jedem Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung . Eine solche Versicherung kann über die Hotelwebsite (www.hotel-worch.de) oder durch die mit der Reservierungsbestätigung versandte Police abgeschlossen werden.

    Internetbuchungen (mit Versand der e-mail durch den Kunden ist die Buchung für ihn bindend, es ist damit ein Vertragsverhältnis zustande gekommen.) werden vom Hotel mit der nächsten Tagespost, die die Insel JUIST verlässt, schriftlich bestätigt.

  2. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.

      Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, außer es ist schriftlich vereinbart.

      Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, außer es ist anders mit dem Empfang vereinbart worden. Wenn das Zimmer eigenmächtig später geräumt wird, kann das Hotel Schadenersatz wie folgt verlangen:

      • Räumung bis 13:00 Uhr: 50 %
      • Räumung bis 17:00 Uhr: 75%
      • danach den vollen Logispreises (Listenpreises).

      Dem Kunden steht es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Dem Hotel steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.

      Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Ankunftszeit (z.B. Anreise per Flugzeug etc.) vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer, frühestens eine Stunde, nachdem die letzte planmäßige Fähre des Buchungstages im Juister Hafen angelegt hat, anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann.

      Der Kunde verpflichtet sich, immer zu erst nach Ankunft auf der Insel zum Hotel zu kommen und sich anzumelden (falls nicht anders vereinbart).

  3. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Kunden ist nicht möglich. Personen , die nicht Zimmer oder Appartements (FEWO) im Hotel gemietet haben, haben sich in diesen auch nicht aufzuhalten, das Hotel kann Hausverbot erteilen.

    Zum Treffen, Abholen oder "Warten auf" Kunden ist die Hotelhalle, das Restaurant Graf Luckner oder der Frühstücksraum vorgesehen. Vom Empfang aus wird der Kunde sofort benachrichtigt, dass Besuch für ihn da ist.

    1. Für jede Person, für die im Hotel gemietet wird, muss ein eigenes Bett zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden, dies gilt im besonderen für Babys und Kleinkinder, es muss im Zimmer ein Kinderbett aufgestellt sein, dies ist aus feuerpolizeilicher Maßgabe so!
    2. Reisende / Kunden mit Tieren können nicht aufgenommen werden.
    3. betrifft : Nichtraucher- , Allergikerzimmer bzw. Appartements und FEWO
      In diesen speziellen Räumlichkeiten darf nicht geraucht oder z.B. mit Räucherstäbchen hantiert bzw. gearbeitet werden. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde sofort auszuziehen, keinen Ersatzanspruch auf andere Zimmer und er trägt die Gesamtenkosten der Wiederherstellung der Nichtraucher- , Allergikerzimmer bzw. Appartements und FEWO z.B. Reinigung , Geruchsentfernung, biologischer Farbanstrich etc.

  4. Die Preise bestimmen sich nach deren Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei einer Preiserhöhung von über 7 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrage zurückzutreten. Er hat den Rücktritt unverzüglich, schriftlich nach der schriftlichen Erklärung des Hotels über die Preiserhöhung geltend zu machen.

    Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist, und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

  5. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vorn Vertrag erklären kann (Reservierung), erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel erklärt wurde, ist keine Frist genannt, kann / muss der Rücktritt spätestens 1,5 Monate vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.

  6. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird, der Kunde nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 15%, bei allein bestellten Speisen und Getränken 40 %, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft + Verpflegung in einer Summe) 40% des vereinbarten Preises. Eine Kulanzregelung durch das Hotel ist möglich , aber nicht zwingend. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden, müssen aber nicht, Fremdleistungen vermittelt werden. z.B. Wohlfühlanwendungen, Wattwanderungen, Kutschfahrten, Ausflüge, Leihfahrräder, Sportkurse, Besuch bestimmter Veranstaltungen etc. Diese Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Die werden vom Hotel nur im Wege der Vermittlung weitergeleitet bzw. im Namen und auf Wunsch des Kunden angefordert. Die Durchführung der Vermittlung von Fremdleistungen kann von Voraussetzungen wie Mindestteilnehmerzahlen und Verfügbarkeit von Kartenkontingenten abhängig gemacht werden. Bezahlungen dieser Leistungen erfolgen über das Hotel, der Kunde hat diese Leistungen im Voraus (Überweisung auf ein bestimmtes Konto) bzw. auf Verlangen des Hotels in b a r vor Ort zu begleichen.

    Es bleibt vorbehalten, die ermittelte Fremdleistung abzusagen oder umzuändern, wenn der Leistungserbringer diese absagt oder umändert.

    Für Leistungsstörungen im Bereich der Fremdleistungen wird vom Hotel keine Gewähr übernommen und nicht gehaftet.

    Für die Durchführbarkeit der Fremdleistungen wird ebenfalls keine Gewähr und Haftung übernommen. Gehaftet wird lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung. Die Haftung wird dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

    Das Hotel haftet bei angebotenen und verkauften Pauschalangeboten nur für die hoteleigenen Leistungen und muss somit auch keinen Sicherungsschein ausgeben.

    1. Einbringen von Speisen und Getränke durch den Kunden in das Hotel.
      Es ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Hotel gestattet, eigene Speisen und Getränke mit in den Frühstücksraum oder das Restaurant Graf Luckner zu bringen, dies gilt auch für die Hotelzimmer, dort sind vom Hotel bestückte Minibars vorhanden. Es kann auf eingebrachte Getränke ein Korkgeld verlangt werden. Ausnahmen bestehen für die Appartements und die Dachgeschossfewo.
    1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
    2. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen, Gepäck werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
    3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 1 Monat auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
    4. Jedwede Haftung des Hotels nach lit. A) bis C) ist ausgeschlossen.
  8. Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Jede Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.
  9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffn. 8 und 9 und den §§ 70l ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 1 Monat, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
  10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik , Unwetter, Wassereinbruch o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe oder das Hotel beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht.
  11. Für Beschädigungen , Zerstörungen oder Verluste (z.B. Verlust des Haustür- oder Zimmerschlüssels) , die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet. Was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
  12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel inner- u. außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn diese nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung. mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzen Raum, vom Kunden geschuldet wird.

    Vom Kunden zurückgelassener Müll wird auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt .

  13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten und dem Hotel vor Veranstaltungsbeginn eine Zahlungskopie vorzulegen.
  14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  15. Hotelrechnungen sind spätestens am Abreisetag am Empfang in bar (oder e-cash) zu begleichen. Der Kunde kann á conto-Zahlungen auf die angegebenen Bankkonten leisten. Abrechnungen von Pauschalangeboten (siehe auch Absatz 7) werden schriftlich vereinbart. Hotelrechnungen die zugesandt werden , sind binnen 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseinritt wird eine Mahngebühr von 25,00 Euro plus ortsübliche Verzugszinsen geschuldet (bzw. laut BGB) .
  16. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten 26571 Nordseeinsel JUIST.

    Es gilt deutsches Recht.

  17. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich der Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  18. Diese AGB sind im Internet auf der Hotelwebsite (www.hotel-worch.de) zu lesen, sind im Hotel ausgelegt und werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.

Hotel und Haus Worch Insel Juist e.K.
'Abakus Appartements im Haus Worch
Familie R.H. JACOBS
Friesenstraße 11und 28
26571 Nordseeinsel JUIST
04935 / 9170

Steuernummer: USt. - IdNr. : DE117359775
 
HANDELSREGISTER EINTRAG
Amtsgericht : Aurich
HR-Nr. : HRA 101126
Sitz : Nordseeinsel JUIST
Eintrag vom : 25. August 1972
Stand: Oktober 2004